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Gleichheitsliste nach § 23 FSG: Prüfungsfreie Staaten in Österreich
Verkehrsrecht

Gleichheitsliste nach § 23 FSG: Prüfungsfreie Staaten in Österreich

Österreich Januar 2026 6 Min. Lesezeit
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Euro Documents Editorial Team
Legal Content Team
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Administrative Documentation Specialist
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Die Gleichheitsliste nach § 23 FSG legt fest, welche Länder ihre Führerscheine in Österreich ohne zusätzliche praktische Prüfung umschreiben lassen können.

Wie funktioniert die Liste?

Länder auf der Gleichheitsliste gelten als gleichwertig hinsichtlich ihrer Ausbildungs- und Prüfungsstandards. Inhaber solcher Führerscheine müssen daher lediglich die administrative Umschreibung durchlaufen, ohne Fahrprüfung.

Was gilt für nicht gelistete Länder?

  • Es ist grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrprüfung erforderlich
  • Das amtsärztliche Gutachten bleibt in jedem Fall verpflichtend
  • Die Vorbereitungszeit für die Prüfung sollte realistisch eingeplant werden

Aktualität der Liste prüfen

Da sich völkerrechtliche Abkommen ändern können, wird empfohlen, den aktuellen Stand der Gleichheitsliste direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu erfragen, bevor Sie Ihren Umschreibungsantrag stellen.

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