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Österreich • FSG & Dokumentenservice

Führerschein umschreiben in Österreich: Klare Abläufe nach dem Führerscheingesetz.

Alles zu Umschreibefristen bei der Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion, notwendigen ärztlichen Untersuchungen und beglaubigten Übersetzungen.

Country / Sprache
Österreich
Fahrberechtigung & Frist
6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes
Zuständige Verkehrsbehörde
Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3 bis 6 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Führerscheingesetz (FSG) BGBI. I Nr. 120/1997 & Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Fallbezogene Beratung anfordern
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Administrative Documentation Specialist
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Administrative Documentation Specialist
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Österreich: Verwaltungsumfeld & Verkehrsbehörden

In Österreich unterliegt das Führerscheinwesen dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Vollzogen wird das Führerscheingesetz durch die Landespolizeidirektionen in den Statutarstädten (z.B. Verkehrsamt Wien) bzw. durch die Bezirkshauptmannschaften (BH) in den ländlichen Regionen. Österreich bietet den digitalen Führerschein über die App "eAusweise" im Verbund mit der ID Austria an.

Zuständige Verkehrsbehörde
Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft
Fahrberechtigung & Frist
6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3 bis 6 Wochen

Gesetzliche Rechtsgrundlage

Führerscheingesetz (FSG) BGBI. I Nr. 120/1997 & Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

  • Echtheitsprüfung, Apostille & Beeidigte Übersetzung
  • EU-/EWR-Harmonisierung
  • Punkte- & Sanktionssystem
Österreich • Dienstleistungen

Dienstleistungen & Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Leitfaden für das Umschreiben von Führerscheinen in Österreich. 6-Monats-Frist nach FSG, amtsärztliche Untersuchung und beglaubigte Übersetzungen.

Alle Dienstleistungen →
Verkehrsbehörde

Umschreibung Drittstaaten-Führerschein

Prüfung der Gleichwertigkeit nach Führerscheingesetz (FSG) und Behördenvorbereitung.

Antragstellung bei LPD / BH Details ansehen
Gesundheit

Amtsärztliches Gutachten & Sehtest

Organisation der gesetzlich vorgeschriebenen amtsärztlichen Untersuchung in Österreich.

Amtsarztzuweisung Details ansehen
Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen (Österreich)

Gerichtlich zertifizierte Übersetzungen nach österreichischen Justizstandards.

Gerichtsdolmetscher Details ansehen
Rechtssicherheit

Fristenberatung 6-Monate-FSG

Prüfung der legalen Fahrfristen ab Hauptwohnsitzbegründung in Österreich.

Fristprüfung Details ansehen
Österreich • Wichtige administrative Kernfragen & Antworten

Wichtige behördliche Fristen & Verfahrensabläufe

Verbindliche administrative Antworten auf die häufigsten Rechts- und Suchfragen rund um Führerscheine und Dokumente in Österreich.

01

Wie lange darf ich nach Einreise fahren?

Österreich : 6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes.

Fahrberechtigung nach Wohnsitznahme
02

Darf ich während des Antragsverfahrens fahren?

Solange Ihre gesetzliche Gültigkeitsfrist nicht abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem ausländischen Original oder einer offiziellen behördlichen Empfangsbestätigung fahren.

Behördlicher Bearbeitungsstatus
03

Muss ich Theorie- oder Praxisprüfungen ablegen?

Besteht ein bilaterales Abkommen mit dem Ausstellungsstaat, entfallen Prüfungen ganz oder teilweise. Andernfalls müssen die Prüfungen vor der nationalen Prüforganisation absolviert werden.

Gegenseitigkeit & Prüfbefreiung
Führerschein-Vorschriften & Nationale Bestimmungen

Führerschein-Vorschriften & Gültigkeitsdauer in Österreich

Der österreichische Scheckkartenführerschein der Klasse B ist administrativ 15 Jahre gültig und wird ohne erneute Fahrprüfung verlängert, sofern keine Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung bestehen. Österreich wendet das Führerschein-Vormerksystem an, bei dem schwerwiegende Verstöße mit Vormerkungen und behördlichen Maßnahmen (z.B. Perfektionsfahrt, Nachschulung) geahndet werden.

EU-/EWR-Harmonisierung

EU-Kartenführerscheine werden ohne obligatorische Umschreibung anerkannt, solange sie administrativ gültig sind.

Gesundheits- & Eignungsanforderungen

Periodische ärztliche Eignungschecks oder Sehtests bei Verlängerung oder höheren Führerscheinklassen (C/D).

Punkte- & Sanktionssystem

Nationale Verkehrsregister erfassen Verstöße; Überschreiten der Grenzwerte führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wichtigste Kenndaten

Gültigkeit Klasse B 6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes
Zuständige Verkehrsbehörde Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft
Durchschnittliche Bearbeitungszeit 3 bis 6 Wochen
Währung & Gebühren EUR
Fragen zu Führerschein-Regeln stellen →
Licence Categories

National Driving Licence Categories in Österreich

Category Description Min. Age Validity Vehicle Specs
AM Mopeds & Light Quadricycles 14–16 15 years (administrative card renewal) Max 45 km/h, up to 50cc
A1 Light Motorcycles 16 15 years (administrative card renewal) Up to 125cc, max 11kW
A2 Medium Motorcycles 18 15 years (administrative card renewal) Up to 35kW, power/weight ≤ 0.2kW/kg
A Motorcycles (Unrestricted) 20 (24 direct access) 15 years (administrative card renewal) Any power output
B Cars & Light Vehicles up to 3.5t 17–18 15 years (administrative card renewal) Max 8 passenger seats, trailer up to 750kg
BE Car with Heavy Trailer 18 15 years (administrative card renewal) Category B vehicle + trailer over 750kg
C1 Medium Goods Vehicles 18 5 years 3.5t–7.5t, trailer up to 750kg
C Large Goods Vehicles 21 5 years Over 3.5t, trailer up to 750kg
D1 Minibuses 21 5 years 9–16 passenger seats
D Buses & Coaches 24 5 years Over 16 passenger seats

Fristen für Nicht-EU-Bürger

Wer seinen Lebensmittelpunkt oder Wohnsitz nach Österreich verlegt, muss Fristen peinlich genau einhalten. Nach Ablauf drohen Strafen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

Achtung: Fristende
6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes

Gilt ab dem offiziellen Tag der Wohnsitzanmeldung.

Expat-Fristenprüfung anfordern
Ausländische Führerscheine (Expats & Einwanderer)

Regeln für Expats, Einwanderer & Studierende

Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten sind in Österreich uneingeschränkt gültig und müssen bei Wohnsitzverlegung nicht umgeschrieben werden. Nicht-EU-/Drittstaats-Führerscheine berechtigen ab Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich für maximal 6 Monate zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Staaten der Gleichheitsliste (z.B. Schweiz, Monaco, San Marino, Israel, Japan) können ohne Prüfung umgeschrieben werden. Für alle übrigen Staaten ist eine praktische Fahrprüfung vor einer Prüfungskommission gesetzlich vorgeschrieben.

Internationale Studierende

Studierende profitieren oft von Sonderregelungen, solange der Hauptwohnsitz im Herkunftsland verbleibt und ein gültiges Visum vorliegt.

Berufspendler & Fachkräfte

Fachkräfte mit festem Arbeitsvertrag sollten die Umschreibung unverzüglich nach Erhalt der Meldebestätigung anstoßen.

Österreich • Dokumentenprüfung, Apostille & Beglaubigung

Echtheitsprüfung, Apostille & Beeidigte Übersetzung

Zur Umschreibung bei der Behörde ist ein amtsärztliches Gutachten (§ 8 FSG) erforderlich, das nicht älter als 18 Monate sein darf. Fremdsprachige Führerscheine müssen mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung oder einer Übersetzung des ÖAMTC/ARBÖ vorgelegt werden, bei Drittstaaten ggf. mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung.

Erforderlich

Ausländischer Original-Führerschein

Gültiger Führerschein im Original samt beglaubigter Übersetzung.

Erforderlich

Meldezettel / Bestätigung der Meldung

Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich seit mindestens 6 Monaten.

Erforderlich

Amtsärztliches Gutachten (§ 8 FSG)

Ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung.

Erforderlich

Ein Passfoto nach EU-Kriterien

Biometrisches Passbild (35 x 45 mm, Hochformat).

Erforderlich

Reisepass oder Personalausweis

Gültiges Reisedokument zur Identitätsprüfung.

Beglaubigung & amtliche Vorbereitung für Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit und Konformität nach den Vorgaben der örtlichen Behörden.

Unterlagen unverbindlich prüfen lassen →
Österreich • Kundenerfolge & Dokumenten-Übergaben

Kundenerfolge & Dokumenten-Übergaben

Authentische, behördlich bestätigte Meilensteine und Dokumentenauslieferungen aus unserer täglichen europäischen Verwaltungspraxis. Vollständig anonymisiert gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Offizielle Echtheitsprüfung & Beglaubigungs-Garantie

Jeder Fall wird nach den behördlichen Kriterien der jeweiligen Verkehrsbehörde (KBA, ANTS, DGT, DVLA, Motorizzazione, Strassenverkehrsamt) vor Einreichung forensisch auf Vollständigkeit und Rechtskonformität geprüft.

Fallbezogene Beratung anfordern →
Österreich • FAQ & Fragen

Häufig gestellte Fragen & Antworten

15 rechtlich geprüfte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fahrberechtigung, Fristen und Behördenwegen in Österreich.

FAQ & Fragen →

Gemäß § 23 Führerscheingesetz (FSG) dürfen Besitzer von Führerscheinen aus Nicht-EWR-Staaten ab Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich maximal 6 Monate lang ein Kraftfahrzeug lenken.

Zuständig ist in den Landeshauptstädten die Landespolizeidirektion (LPD), in allen anderen Bezirken die jeweilige Bezirkshauptmannschaft (BH).

Ja. Für die Umschreibung eines Nicht-EWR-Führerscheins ist die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens nach § 8 FSG zwingend vorgeschrieben. Die Untersuchung wird von einem von der Behörde bestellten Amtsarzt durchgeführt.

Für Staaten, die nicht in der FSG-Umschreibungsverordnung als EWR-gleichgestellt anerkannt sind, ist das Absolvieren einer praktischen Fahrprobe bei der Behörde Pflicht.

Gültiger Reisepass, Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR), ausländischer Führerschein im Original, beglaubigte Übersetzung, biometrisches Passfoto und amtsärztliches Gutachten.

Die behördlichen Gebühren betragen 60,50 €. Hinzu kommen die Kosten für das amtsärztliche Gutachten (ca. 35 € für Klasse B) sowie eventuelle Prüfungsgebühren.

Österreich • Ratgeber & News

Ratgeber & behördliche Leitfäden

Alle Ratgeber →
Österreich • Aktuelle Fachartikel & Rechtsentwicklungen

Aktuelle Rechtsentwicklungen & Mobilitätsnews

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Country / Sprache

Land wechseln

Wählen Sie ein Land aus, um dessen spezifische Vorschriften und Fristen einzusehen.

Österreich • Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Verbindliche Auskunft & Begleitung anfragen

Erhalten Sie eine individuelle Prüfung Ihrer ausländischen Führerscheine und Dokumente durch spezialisierte Fachberater vor Einreichung bei Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft.