Das amtsärztliche Gutachten nach § 8 FSG ist ein zentraler Bestandteil des Umschreibungsverfahrens für ausländische Führerscheine in Österreich.
Die Untersuchung erfolgt bei einem von der Behörde anerkannten Amtsarzt und umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung sowie eine Prüfung des Seh- und Hörvermögens.
Bei positivem Ergebnis wird die gesundheitliche Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bestätigt und der Behörde übermittelt. Bei Auffälligkeiten kann eine vertiefte fachärztliche Abklärung angeordnet werden, bevor die endgültige Entscheidung über die Umschreibung getroffen wird.
Eine gute Vorbereitung mit allen relevanten medizinischen Unterlagen beschleunigt den Untersuchungstermin erheblich.
Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft