Vorschriften der kantonalen Strassenverkehrsämter (StVA) für 2026
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) hat die Wegleitung für den Umtausch ausländischer Führerausweise in der Schweiz aktualisiert.
1. 12-Monate-Frist nach Wohnsitznahme
Inhaber ausländischer Ausweise müssen das Umtauschgesuch vor Ablauf von 12 Monaten beim kantonalen StVA einreichen. Berufsfeuerwehr- und Chauffeurfahrten verlangen den Umtausch vor der ersten Fahrt.
2. Kontrollfahrt und Optiker-Sehtest
Für Nicht-EU/EFTA-Staaten bleibt die praktische Kontrollfahrt obligatorisch. Der erforderliche Sehtest muss von einem in der Schweiz zugelassenen Optiker bestätigt sein.