Behördenservice
Euro Documents
← Zurück zu allen Dienstleistungen
Gerichtsdolmetscher • Beglaubigte Übersetzung • Haager Apostille

Führerschein-Verifizierung und Beeidigte Übersetzung in Österreich

Offizielle Dokumentenprüfung und beglaubigte Übersetzungen für Führerscheinangelegenheiten in Österreich: allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher, Apostillenprüfung und behördliche Echtheitsüberprüfung für LPD und Bezirkshauptmannschaften.

Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) & Haager Beglaubigungsübereinkommen
Gerichtsdolmetscher (Justiz Österreich), Bundespolizei & Landesgerichte
Fallbezogene Beratung anfordern
Verifizierung & Beglaubigung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Beglaubigte Übersetzung: 24 bis 48 Stunden
Gesetzliche Rechtsgrundlage: Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) & Haager Beglaubigungsübereinkommen
description: Personen mit ausländischen Führerscheinen und Urkunden zur Vorlage bei LPD/BH
Beratung starten →
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Beglaubigte Übersetzung: 24 bis 48 Stunden
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) & Haager Beglaubigungsübereinkommen
Zuständige Verkehrsbehörde
Gerichtsdolmetscher (Justiz Österreich), Bundespolizei & Landesgerichte
Fahrberechtigung & Frist
Austria
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Führerschein-Verifizierung & Gerichtliche Beglaubigungen in Österreich

Führerscheinbehörden in Österreich (Landespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) verlangen für alle Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, eine gerichtsfeste beglaubigte Übersetzung. Diese darf ausschliesslich von einem in Österreich allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher angefertigt werden.

Eine Übersetzung durch nicht zertifizierte Übersetzer oder automatische Übersetzungstools wird von österreichischen Behörden ausnahmslos zurückgewiesen. Die beglaubigte Übersetzung wird untrennbar mit dem Originaldokument oder einer beglaubigten Kopie verbunden und mit dem offiziellen Rundsiegel des Gerichtsdolmetschers sowie der Beglaubigungsklausel versehen.

Zudem müssen Echtheitsbestätigungen oder Urkunden aus vielen Drittstaaten mit der Haager Apostille oder einer diplomatischen Überbeglaubigung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) versehen sein, um vor österreichischen Behörden Rechtswirkung zu entfalten.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Überprüfung des Führerscheindokuments

Eingehende Prüfung der Lesbarkeit von Ausstellungsdaten, Sicherheitsmerkmalen und Führerscheinklassen.

02

Erstellung der beglaubigten Übersetzung

Exakte Übertragung ins Deutsche durch einen eingetragenen österreichischen Gerichtsdolmetscher.

03

Besiegelung mit Rundsiegel

Siegelung und Bestätigung der genauen Übereinstimmung mit dem Originaldokument.

04

Behördenfertige Übergabe

Bereitstellung des Dokuments zur direkten Vorlage bei der zuständigen LPD oder BH.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Ausländischer Originalführerschein oder hochauflösender Farbscan

Vollständig lesbare Vorder- und Rückseite.

Je nach Herkunftsstaat

Apostille nach dem Haager Übereinkommen (falls erforderlich)

Zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Ausstellerbehörde.

Zwingend

Reisepass des Inhabers

Zur Abstimmung der exakten Namensschreibweise.

⚠️ Anerkennung

!

Strenge Strafen bei Urkundenfälschung (§ 223 StGB)

Das Vorlegen gefälschter Führerscheine oder gefälschter Übersetzungen ist in Österreich ein schweres Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 StGB mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

!

Ablehnung nicht beeideter Übersetzer

Übersetzungen von Übersetzungsbüros ohne gerichtliche Beeidigung in Österreich werden von LPD und BH als formell mangelhaft abgewiesen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Ausschliesslich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher, die in der offiziellen Gerichtsdolmetscherliste des österreichischen Bundesministeriums für Justiz eingetragen sind.

Die Kosten für die Übersetzung eines Standard-Kartenführerscheins inklusive Beglaubigungsklausel und Rundsiegel liegen üblicherweise zwischen 50 Euro und 85 Euro.

In der Regel erkennen österreichische Führerscheinbehörden BDÜ-beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland an, vorzuziehen ist jedoch immer ein österreichischer Gerichtsdolmetscher.

Weitere Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen →
Verifizierung & Beglaubigung Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Führerschein-Verifizierung & Gerichtliche Beglaubigungen in Österreich

Fallbezogene Beratung anfordern

Ziehen Sie nach Deutschland oder in die Schweiz? Besuchen Sie unsere Partner-Leitfäden für die Nachbarländer.