Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist ein formaler Verwaltungsakt, der bei sorgfältiger Vorbereitung meist reibungslos verläuft. Dieser Leitfaden begleitet Sie durch jeden Schritt des Verfahrens nach § 31 FeV.
Die meisten Fahrerlaubnisbehörden vergeben Termine online oder telefonisch. Aufgrund hoher Nachfrage in Ballungsräumen sollten Sie den Termin frühzeitig nach Ihrer Wohnsitzanmeldung buchen, um die 6-Monats-Frist sicher einzuhalten.
Die Behörde prüft, ob Ihr Herkunftsland in Anlage 11 FeV gelistet ist. Ist dies der Fall, entfällt die theoretische und praktische Prüfung vollständig. Andernfalls ist eine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, bevor der deutsche Führerschein ausgestellt wird.
Die Verwaltungsgebühr variiert je nach Bundesland zwischen 40 und 200 Euro. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten, deren Echtheit über das Kraftfahrt-Bundesamt geprüft werden muss, kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern — planen Sie diesen Puffer unbedingt ein.
Mit vollständigen Unterlagen und realistischer Zeitplanung lässt sich die Umschreibung ohne rechtliche Komplikationen abschließen.
Fahrerlaubnisbehörde / KBA