Offizieller Leitfaden zum Schweizer Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK): kantonale Strassenverkehrsämter, Ausweiskategorien A bis D, das Kaskadensystem bei Widerhandlungen und gesetzliche Auflagen nach SVG und VZV.
In der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird das Strassenverkehrsrecht auf Bundesebene durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) geregelt, während der Vollzug, die Prüfungen und die Erteilung der Ausweise der Hoheit der 26 kantonalen Strassenverkehrsämter (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt / Service des automobiles et de la navigation) unterliegen.
Der moderne Schweizer Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) wird aus hochsicherem Polycarbonat gefertigt. Für die Fahrzeugklassen B (Personenwagen) und A (Motorräder) ist der Schweizer FAK unbefristet gültig – es existiert kein bürokratischer 10- oder 15-jähriger Erneuerungszyklus wie in den EU-Staaten. Eine medizinische Kontrollpflicht setzt für Senioren ab dem 75. Altersjahr ein (ärztliche Kontrolluntersuchung alle 2 Jahre nach VZV Art. 27).
Fahranfänger erhalten nach bestandener praktischer Prüfung zunächst den Führerausweis auf Probe mit dreijähriger Probezeit. Innerhalb der ersten 12 Monate muss der obligatorische WAB-Kurs (Weiterausbildungstag) absolviert werden. Führt eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung zum Entzug des Ausweises auf Probe, verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr; bei einem zweiten Entzug verfällt der Ausweis vollständig.
Absolvierung des Sehtests bei einem anerkannten Schweizer Augenoptiker (Gültigkeit 24 Monate) und Nothelferkurs (10 Stunden).
Persönliche Identitätsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle oder direkt beim Strassenverkehrsamt.
Bestehen der Basistheorieprüfung (50 Fragen) gefolgt von der 45-minütigen Fahrprüfung mit einem kantonalen Verkehrsexperten.
Zustellung des fertigen Schweizer Führerausweises per A-Post direkt an die Wohnadresse.
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Im Original zur amtlichen Personenidentifikation.
Darf nicht älter als 24 Monate sein.
Nach Schweizer Kriterien für Ausweisschriften (35 x 45 mm).
Der traditionelle blaue Papierführerausweis verlor per 31. Oktober 2024 seine gesetzliche Gültigkeit. Wer ihn noch besitzt, muss ihn zwingend beim Strassenverkehrsamt in einen FAK umtauschen, sonst drohen Bussen.
Wer den obligatorischen WAB-Kurstag nicht innerhalb der 3-jährigen Probezeit absolviert, verliert die Fahrberechtigung und muss ein neues Lernfahrgesuch einreichen.
Der Schweizer Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) für Pkw und Motorrad ist administrativ unbefristet gültig. Es muss lediglich ab dem 75. Geburtstag alle zwei Jahre ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
Die kantonalen Gebühren für das Ausstellen des FAK variieren je nach Kanton zwischen CHF 35.– und CHF 80.–. Hinzu kommen die kantonalen Gebühren für Theorie- und Praxisprüfungen.
Nein, die Schweiz kennt kein Punktesystem. Das Schweizer Strassenverkehrsrecht arbeitet mit dem sogenannten Kaskadensystem (Verwarnung, Führerausweisentzug von 1 Monat, 3 Monaten, 6 Monaten bis zum dauerhaften Sicherungsentzug).
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Ausweis: die unumstössliche 12-Monats-Frist nach Wohnsitznahme, Staatenliste mit prüfungsfreier Anerkennung und Berufsführerscheine.
Detaillierter Leitfaden zur amtlichen Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt: gesetzliche Einmaligkeitsregel gemäss Art. 44 Abs. 3 VZV, praktische Prüfungsanforderungen, typische Durchfallgründe und professionelle Vorbereitung mit Fahrlehrer.
Offizielle Richtlinien für den Führerausweis-Sehtest in der Schweiz: Ablauf beim anerkannten Augenoptiker oder Augenarzt, Mindestanforderungen an die Sehstärke (Visus 0.7), Gültigkeitsdauer von 24 Monaten und Stufen der vertrauensärztlichen Untersuchung.
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