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Art. 9 VZV • Schweizer Optikerverband • 24 Monate Gültigkeit

Optiker-Sehtest und Medizinische Abklärungen für den Führerausweis in der Schweiz

Offizielle Richtlinien für den Führerausweis-Sehtest in der Schweiz: Ablauf beim anerkannten Augenoptiker oder Augenarzt, Mindestanforderungen an die Sehstärke (Visus 0.7), Gültigkeitsdauer von 24 Monaten und Stufen der vertrauensärztlichen Untersuchung.

Art. 9 und Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51)
Anerkannte Schweizer Augenoptiker, Augenärzte & Kantonale Vertrauensärzte
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Medizin & Sehtest
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Sehtest beim Optiker: ca. 10 bis 15 Minuten (ohne Voranmeldung möglich)
Gesetzliche Rechtsgrundlage: Art. 9 und Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51)
description: Alle Personen, die in der Schweiz ein Gesuch um Erteilung oder Umschreibung eines Ausweises stellen
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sehtest beim Optiker: ca. 10 bis 15 Minuten (ohne Voranmeldung möglich)
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Art. 9 und Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51)
Zuständige Verkehrsbehörde
Anerkannte Schweizer Augenoptiker, Augenärzte & Kantonale Vertrauensärzte
Fahrberechtigung & Frist
Switzerland
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
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§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Offizieller Optiker-Sehtest & Vertrauensärztliche Untersuchung in der Schweiz

In der Schweiz schreibt Artikel 9 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) zwingend vor, dass jeder Bewerber um einen Lernfahr- oder Führerausweis sowie jeder Gesuchsteller um Umschreibung eines ausländischen Titels seine Sehschärfe überprüfen lassen muss.

Der Sehtest muss zwingend bei einem in der Schweiz niedergelassenen und amtlich ermächtigten Augenoptiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Das Sehtestresultat wird vom Optiker direkt im Original auf dem offiziellen kantonalen Gesuchsformular eingetragen, mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen. Das Attest ist exakt 24 Monate gültig.

Für die Kategorie B (Pkw) gelten folgende Mindestanforderungen: Eine Sehschärfe (Visus) von mindestens 0.5 auf dem besseren Auge und mindestens 0.2 auf dem schlechteren Auge (bzw. 0.6 bei Einäugigkeit) sowie ein horizontales Gesichtsfeld von mindestens 120 Grad. Werden diese Werte nur mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erreicht, trägt das Strassenverkehrsamt die Auflage Code 01 (Sehhilfe erforderlich) in den FAK ein.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Formularbeschaffung und Optikerbesuch

Ausdrucken des kantonalen Umschreibegesuchs und Besuch eines anerkannten Optikergeschäfts in der Schweiz.

02

Überprüfung der Sehleistung

Prüfung von Sehschärfe, Sehfeld und Beweglichkeit mit und ohne Sehhilfe.

03

Eintragung und Abstempelung auf dem Gesuch

Der Optiker attestiert das Resultat direkt auf Seite 2 des Gesuchsformulars.

04

Einreichung beim Amt innert 24 Monaten

Weiterleitung des Gesuchs an das kantonale Strassenverkehrsamt vor Ablauf der 2-Jahres-Frist.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Offizielles kantonales Gesuchsformular

Mit vorgedrucktem Sehtest-Feld für den Optiker.

Zwingend

Amtlicher Personalausweis, Pass oder Ausländerausweis

Der Optiker ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität zu kontrollieren.

Zwingend

Aktuelle Brille oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)

Um die korrigierte Sehschärfe zu bestimmen.

⚠️ Anerkennung

!

Ausländische Sehteste nicht zugelassen

Sehtestbescheinigungen von Optikern oder Ärzten aus dem Ausland werden von den Schweizer Strassenverkehrsämtern ausnahmslos zurückgewiesen.

!

Fahren ohne vorgeschriebene Sehhilfe

Ist im FAK der Code 01 eingetragen und Sie lenken ein Fahrzeug ohne Brille/Linsen, stellt dies Fahren unter Nichteinhalten von Ausweisauflagen dar (Verzeigung und Busse).

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Der Sehtest kostet in den meisten Schweizer Optikergeschäften (z.B. Fielmann, McOptic, Visilab) zwischen CHF 15.– und CHF 25.– und dauert etwa 10 Minuten.

Das Attest des Optikers ist gemäss VZV genau 24 Monate (2 Jahre) ab Ausstellungsdatum gültig.

Eine vertrauensärztliche Untersuchung ist erforderlich für berufsmässige Kategorien (C, D, BPT), bei schweren Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herzinfarkt) oder routinemässig ab dem 75. Altersjahr.

Weitere Dienstleistungen

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