Offizielle Richtlinien für den Führerausweis-Sehtest in der Schweiz: Ablauf beim anerkannten Augenoptiker oder Augenarzt, Mindestanforderungen an die Sehstärke (Visus 0.7), Gültigkeitsdauer von 24 Monaten und Stufen der vertrauensärztlichen Untersuchung.
In der Schweiz schreibt Artikel 9 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) zwingend vor, dass jeder Bewerber um einen Lernfahr- oder Führerausweis sowie jeder Gesuchsteller um Umschreibung eines ausländischen Titels seine Sehschärfe überprüfen lassen muss.
Der Sehtest muss zwingend bei einem in der Schweiz niedergelassenen und amtlich ermächtigten Augenoptiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Das Sehtestresultat wird vom Optiker direkt im Original auf dem offiziellen kantonalen Gesuchsformular eingetragen, mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen. Das Attest ist exakt 24 Monate gültig.
Für die Kategorie B (Pkw) gelten folgende Mindestanforderungen: Eine Sehschärfe (Visus) von mindestens 0.5 auf dem besseren Auge und mindestens 0.2 auf dem schlechteren Auge (bzw. 0.6 bei Einäugigkeit) sowie ein horizontales Gesichtsfeld von mindestens 120 Grad. Werden diese Werte nur mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erreicht, trägt das Strassenverkehrsamt die Auflage Code 01 (Sehhilfe erforderlich) in den FAK ein.
Ausdrucken des kantonalen Umschreibegesuchs und Besuch eines anerkannten Optikergeschäfts in der Schweiz.
Prüfung von Sehschärfe, Sehfeld und Beweglichkeit mit und ohne Sehhilfe.
Der Optiker attestiert das Resultat direkt auf Seite 2 des Gesuchsformulars.
Weiterleitung des Gesuchs an das kantonale Strassenverkehrsamt vor Ablauf der 2-Jahres-Frist.
Mit vorgedrucktem Sehtest-Feld für den Optiker.
Der Optiker ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität zu kontrollieren.
Um die korrigierte Sehschärfe zu bestimmen.
Sehtestbescheinigungen von Optikern oder Ärzten aus dem Ausland werden von den Schweizer Strassenverkehrsämtern ausnahmslos zurückgewiesen.
Ist im FAK der Code 01 eingetragen und Sie lenken ein Fahrzeug ohne Brille/Linsen, stellt dies Fahren unter Nichteinhalten von Ausweisauflagen dar (Verzeigung und Busse).
Der Sehtest kostet in den meisten Schweizer Optikergeschäften (z.B. Fielmann, McOptic, Visilab) zwischen CHF 15.– und CHF 25.– und dauert etwa 10 Minuten.
Das Attest des Optikers ist gemäss VZV genau 24 Monate (2 Jahre) ab Ausstellungsdatum gültig.
Eine vertrauensärztliche Untersuchung ist erforderlich für berufsmässige Kategorien (C, D, BPT), bei schweren Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herzinfarkt) oder routinemässig ab dem 75. Altersjahr.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Ausweis: die unumstössliche 12-Monats-Frist nach Wohnsitznahme, Staatenliste mit prüfungsfreier Anerkennung und Berufsführerscheine.
Offizieller Leitfaden zum Schweizer Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK): kantonale Strassenverkehrsämter, Ausweiskategorien A bis D, das Kaskadensystem bei Widerhandlungen und gesetzliche Auflagen nach SVG und VZV.
Detaillierter Leitfaden zur amtlichen Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt: gesetzliche Einmaligkeitsregel gemäss Art. 44 Abs. 3 VZV, praktische Prüfungsanforderungen, typische Durchfallgründe und professionelle Vorbereitung mit Fahrlehrer.
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