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Art. 42-44 VZV • Strikte 1-Jahres-Frist • Kantonales Strassenverkehrsamt

Ausländischen Führerausweis in der Schweiz Umschreiben: Fristen und Ablauf

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Ausweis: die unumstössliche 12-Monats-Frist nach Wohnsitznahme, Staatenliste mit prüfungsfreier Anerkennung und Berufsführerscheine.

Art. 42 bis 44 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51)
Kantonale Strassenverkehrsämter (Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons)
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Ausweisaustausch
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Prüfung und Zustellung durch das Strassenverkehrsamt: 1 bis 3 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: Art. 42 bis 44 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51)
description: Personen mit ausländischem Führerausweis, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in die Schweiz verlegen
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Prüfung und Zustellung durch das Strassenverkehrsamt: 1 bis 3 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Art. 42 bis 44 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51)
Zuständige Verkehrsbehörde
Kantonale Strassenverkehrsämter (Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons)
Fahrberechtigung & Frist
Switzerland
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Strassenverkehrsamt (StVA)). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Ausländischen Führerausweis Umschreiben in der Schweiz: 12-Monats-Frist & Gesuch

Personen, die ihren rechtlichen Wohnsitz in die Schweiz verlegen, unterliegen den strengen Vorgaben von Artikel 42 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). Mit einem gültigen ausländischen Führerausweis dürfen Sie ab dem Tag der Wohnsitznahme (Datum des Zuzugs gemäss Schriftenempfangsschein der Gemeinde) während genau zwölf Monaten (1 Jahr) Motorfahrzeuge auf Schweizer Strassen lenken.

Wer auch nach Ablauf dieses ersten Jahres in der Schweiz Auto fahren möchte, muss seinen ausländischen Führerausweis vor Ablauf des zwölften Monats beim Strassenverkehrsamt seines Wohnsitzkantons umschreiben lassen.

Das Umschreibungsverfahren gliedert sich nach dem Herkunftsland:

1. EU- und EFTA-Staaten: Die Umschreibung erfolgt vollkommen prüfungsfrei ohne Kontrollfahrt oder Theorieprüfung. Es sind lediglich der Optiker-Sehtest und das Gesuchsformular einzureichen.
2. Drittstaaten mit Gegenrechtsabkommen (z.B. USA, Grossbritannien, Kanada, Japan, Neuseeland, Australien, Südkorea): Umschreibung für Pkw und Motorräder ebenfalls prüfungsfrei.
3. Alle übrigen Drittstaaten: Der Lenker muss zwingend eine praktische Kontrollfahrt mit einem kantonalen Experten absolvieren, um die Fahrkompetenz auf Schweizer Strassen nachzuweisen.

Wichtige Sonderregelung für Berufschauffeure: Wer in der Schweiz berufsmässig immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D, D1 oder zum gewerbsmässigen Personentransport (BPT) führen will, muss den Führerausweis vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt umschreiben lassen!

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Optiker-Sehtest in der Schweiz

Absolvieren des obligatorischen Sehtests bei einem in der Schweiz zugelassenen Augenoptiker.

02

Einreichung des kantonalen Gesuchsformulars

Abgabe des Gesuchs 'Umtausch eines ausländischen Führerausweises' mit Originalausweis und Ausländerausweis.

03

Amtliche Prüfung und allfällige Kontrollfahrt

Das Strassenverkehrsamt prüft das Dokument und erlässt entweder direkt den FAK oder das Aufgebot zur Kontrollfahrt.

04

Aushändigung des Schweizer FAK

Der ausländische Ausweis wird behördlich entwertet oder einbehalten, und der Schweizer FAK wird zugestellt.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Ausländischer Original-Führerausweis

Muss gültig sein; wird bei Erteilung des Schweizer Ausweises entwertet.

Zwingend

Vollständig ausgefülltes kantonales Gesuchsformular

Inklusive Sehtestattest des Schweizer Optikers auf dem Formular.

Zwingend

Schweizer Ausländerausweis (B, C, L, Ci) oder Meldebestätigung

Nachweis des legalen Wohnsitzes im Kanton.

Zwingend

Aktuelles biometrisches Passfoto

35 x 45 mm, scharf, neutraler Hintergrund.

Je nach Sprache

Beglaubigte Übersetzung (falls nicht in lateinischer Schrift)

In Deutsch, Französisch oder Italienisch.

⚠️ Anerkennung

!

Fahren ab Tag 366 ohne Umschreibung

Am Tag nach Ablauf der 12 Monate erlischt das Recht zum Führen von Motorfahrzeugen. Weiterfahren erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 SVG (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe).

!

Fahrten mit Berufs-Lkw vor der Umschreibung

Wer einen Lkw oder Car mit Schweizer Kontrollschildern lenkt, ohne die Umschreibung VORHER vollzogen zu haben, macht sich sofort strafbar.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Sofern Sie sich noch innerhalb der ersten 12 Monate seit Wohnsitznahme befinden, stellt das Strassenverkehrsamt eine befristete Fahrbewilligung aus, mit der Sie legal in der Schweiz fahren dürfen.

Ausweise von EU/EFTA-Staaten werden mit einem Ungültigkeitsvermerk für die Schweiz versehen und an den Ausstellerstaat zurückgesandt. Ausweise gewisser Drittstaaten können mit Ungültigkeitsstempel belassen werden.

Sie dürfen nicht mehr fahren. Sie können das Gesuch um Umschreibung zwar immer noch stellen, das Amt verlangt dann jedoch strengere Nachweise oder ordnet obligatorisch Prüfungen an.

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