Offizielle Übersetzungen nach ISO-Transliterationsnorm R9 und Beglaubigungen für Führerscheine, Geburtsurkunden, Diplome und behördliche Nachweise zur Vorlage bei deutschen Bürgerämtern und Gerichten.
Deutsche Behörden – darunter Fahrerlaubnisbehörden, Standesämter, Gerichte und Ausländerämter – akzeptieren ausländische Urkunden und Führerscheine grundsätzlich nur dann, wenn sie von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt und mit offiziellem Siegel und Beglaubigungsvermerk versehen wurden.
Besondere Strenge gilt bei Dokumenten, die in nicht-lateinischen Schriftsystemen ausgestellt sind (z.B. Kyrillisch, Arabisch, Chinesisch, Hebräisch, Griechisch): Hier verlangt die Rechtsprechung und die Verwaltungsvorschrift zur FeV zwingend eine Transliteration nach der internationalen ISO-Norm (ISO 9 bzw. ISO R9). Eine bloße phonetische Übertragung führt regelmäßig zur Ablehnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, da Vor- und Nachnamen buchstabengetreu mit dem deutschen Melderegister übereinstimmen müssen.
Darüber hinaus prüfen wir für Sie den Status Ihres Ausstellungslandes hinsichtlich des Haager Beglaubigungsübereinkommens (Apostille) oder des Erfordernisses einer konsularischen Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Sie laden Ihr Dokument hoch oder senden einen hochauflösenden Scan Ihres Führerscheins bzw. Ihrer Urkunde.
Feststellung des Alphabets und Festlegung der Transliterationsnorm (ISO R9 / DIN) in Abstimmung mit Ihrem Reisepass.
Erstellung der Übersetzung durch einen bei einem deutschen Oberlandesgericht beeidigten Urkundenübersetzer mit Siegel und Beglaubigungsvermerk.
Vorab als digital signiertes PDF per E-Mail und das gestempelte Original postalisch per Einschreiben direkt zu Ihnen.
Vorder- und Rückseite vollständig sichtbar, keine abgeschnittenen Ränder oder Reflexionen.
Zur Sicherstellung, dass der Name in der Übersetzung exakt mit der Passschreibweise übereinstimmt.
Muss mitübersetzt werden, wenn die Behörde eine Überbeglaubigung fordert.
Weicht der transliterierte Name im Führerschein nur um einen Buchstaben vom Reisepass ab, verweigert die Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung.
Im Herkunftsland beglaubigte Übersetzungen werden von deutschen Ämtern häufig wegen fehlender deutscher Beeidigung abgelehnt.
Die Übersetzung muss die Fahrzeugklassen eindeutig den deutschen Entsprechungen (z.B. Klasse B bis 3,5t) zuordnen.
Eine beeidigte Übersetzung darf nur von Gerichtsübersetzern erstellt werden, die einen Treueid vor einem deutschen Gericht abgelegt haben. Sie ist ein amtliches Dokument mit Stempel und Beglaubigungsvermerk und bundesweit vor allen Behörden rechtsgültig.
Unsere Übersetzer arbeiten nach denselben strengen Klassifizierungs- und Transliterationskriterien wie der ADAC und werden von allen Fahrerlaubnisbehörden und Bürgerämtern uneingeschränkt akzeptiert.
Die ISO 9 (früher ISO/R 9) ist eine internationale Norm für die Transliteration kyrillischer Schriftzeichen in das lateinische Alphabet. Sie garantiert eine umkehrbar eindeutige 1:1-Zuordnung jedes Schriftzeichens mittels diakritischer Zeichen.
Detaillierte Analyse Ihres Herkunftslandes nach der offiziellen Staatenliste der Anlage 11 FeV. Finden Sie heraus, ob Ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei oder mit Teilerleichterungen anerkannt wird.
Umfassende Prüfung der Fahrberechtigung nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland. Rechtssichere Einhaltung der 6-Monats-Frist nach § 29 FeV und professionelle Verfahrensbegleitung bei der Fahrerlaubnisbehörde nach § 31 FeV.
Spezialisierte verkehrsrechtliche Beratung für internationale Fachkräfte, Studierende und Zuwanderer ab dem ersten Tag der behördlichen Anmeldung. Fristen-Monitoring, Kfz-Zulassung und Versicherungsschutz.
Fallbezogene Beratung anfordern
Ziehen Sie in die Schweiz oder nach Österreich? Besuchen Sie unsere Partner-Leitfäden für die Alpenregion.