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§ 20 FeV • Neuerteilung • Belegart O • Sperrfrist

Führerschein nach MPU: Antrag auf Neuerteilung und Behördenverfahren

Der rechtssichere Ablauf der Wiedererteilung nach bestandener MPU: Fristen vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist, Zusammenstellung der Antragsunterlagen bei der Führerscheinstelle und Aushändigung des neuen EU-Führerscheins.

§ 20 FeV (Neuerteilung), § 69a StGB (Sperrfrist) & § 11 FeV
Fahrerlaubnisbehörde & Bundesdruckerei
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Fahrerlaubnis-Neuerteilung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit nach Gutachtenabgabe: ca. 2 bis 6 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 20 FeV (Neuerteilung), § 69a StGB (Sperrfrist) & § 11 FeV
description: Fahrerlaubnisbewerber in der Neuerteilungsphase nach vorangegangenem Fahrerlaubnisentzug oder Sperrfristablauf
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Verified Administrative Procedure Last Updated: September 2026 Reviewed by: Fachanwalt für Verkehrsrecht & Fahrerlaubnisverfahren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bearbeitungszeit nach Gutachtenabgabe: ca. 2 bis 6 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 20 FeV (Neuerteilung), § 69a StGB (Sperrfrist) & § 11 FeV
Zuständige Verkehrsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde & Bundesdruckerei
Fahrberechtigung & Frist
Germany
Verified Administrative Procedure Last Updated: September 2026 Reviewed by: Fachanwalt für Verkehrsrecht & Fahrerlaubnisverfahren
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Fahrerlaubnisbehörde / KBA). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Führerschein nach MPU: Antrag auf Neuerteilung und Behördenverfahren

Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht (§ 69 StGB) oder durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 4 StVG oder § 11 FeV) entzogen, erlischt sie vollständig. Sie lebt nicht automatisch wieder auf. Wer wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen möchte, muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen förmlichen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 20 FeV stellen. Hier erfahren Sie alles über den korrekten Zeitplan, die erforderlichen Unterlagen und die Verfahrensschritte.

1. Der optimale Antragszeitpunkt (Sperrfrist beachten)

Wurde gerichtlich eine Sperrfrist nach § 69a StGB für die Neuerteilung festgesetzt, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis vor Ablauf dieser Sperre nicht erteilen. Der Antrag auf Neuerteilung sollte jedoch bereits 3 bis 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden:

  • Die behördliche Bearbeitung, Aktenanforderung und Überprüfung dauert regelmäßig mehrere Wochen.
  • Nur bei rechtzeitiger Antragstellung kann die Behörde die MPU rechtzeitig anordnen, sodass die Begutachtung pünktlich zum Sperrfristende abgeschlossen ist.
  • Wer erst nach Ablauf der Sperrfrist den Antrag stellt, verliert wertvolle Monate, in denen das Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin strafbar ist.

2. Erforderliche Unterlagen für den Neuerteilungsantrag

Für den Antrag auf Neuerteilung müssen bei der Führerscheinstelle folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:

Antragsdossier zur Fahrerlaubnis-Neuerteilung

  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
  • Biometrisches Passfoto: Aktuelles Lichtbild nach ICAO-Norm (35 x 45 mm) für die Bundesdruckerei.
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (§ 30 Abs. 5 BZRG): Muss beim Bürgeramt zur direkten Übersendung an die Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
  • Sehtestbescheinigung (§ 12 FeV): Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T (nicht älter als 2 Jahre). Für LKW/Bus-Klassen (C, D) ist ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 FeV erforderlich.
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (§ 19 FeV): Bescheinigung über mindestens 9 Unterrichtseinheiten (sofern nicht bereits in der Führerscheinakte nachgewiesen).
  • Ärztliches Zeugnis: Bei gewerblichen Klassen C/D zusätzlich Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV.

3. Das Verfahren nach Vorlage des positiven Gutachtens

Haben Sie die MPU erfolgreich bestanden, erhalten Sie das Gutachten in zweifacher Ausfertigung direkt von der Begutachtungsstelle. Prüfen Sie das Gutachten gründlich:

  • Beantwortung der Fragestellung: Hat der Gutachter die behördliche Frage unzweifelhaft positiv („Es ist nicht zu erwarten, dass...“) beantwortet?
  • Auflagen und Nachschulungen: Wurde das Gutachten an Auflagen geknüpft (z. B. Nachschulungskurs nach § 70 FeV zur Wiederherstellung der Fahreignung)? Solche Kurse können innerhalb weniger Wochen absolviert werden und führen im Anschluss ebenfalls zur Erteilung.
  • Einreichung des Originals: Reichen Sie ein Originalexemplar persönlich oder per Einschreiben bei der Fahrerlaubnisbehörde ein.

4. Druck und Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheins

Nach formeller Anerkennung des Gutachtens gibt die Führerscheinstelle den Produktionsauftrag an die Bundesdruckerei in Berlin weiter. Die Herstellung des neuen Führerscheins im Scheckkartenformat dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen (Expressherstellung gegen Gebühr innerhalb von 48–72 Stunden möglich). Sobald der Führerschein vorliegt, wird er Ihnen ausgehändigt oder per Postzustellungsurkunde zugestellt – Ihre volle Fahrerlaubnis ist wiederhergestellt!

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Rechtzeitige Antragstellung (3–6 Monate vor Sperrfristende)

Persönliche oder digitale Einreichung des Neuerteilungsantrags bei der Fahrerlaubnisbehörde inklusive aller Nachweise und Beantragung des Führungszeugnisses Belegart O.

02

Behördliche Eignungsprüfung & MPU-Aufforderung

Prüfung der Akte durch den Sachbearbeiter, Formulierung der Begutachtungsfragen und Übersendung der Akte an die vom Antragsteller gewählte Begutachtungsstelle.

03

Begutachtung & Eingang des positiven Gutachtens

Absolvierung der MPU und Vorlage des originalen, positiv bewerteten Gutachtens bei der Führerscheinstelle.

04

Produktionsauftrag an die Bundesdruckerei & Aushändigung

Freigabe der Akte, Prägung des EU-Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei und Aushändigung der neuen Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Führungszeugnis Belegart O (§ 30 Abs. 5 BZRG)

Direktversand vom Bürgeramt an die Führerscheinstelle.

Zwingend

Aktueller Sehtest nach § 12 FeV

Bescheinigung von Optiker oder Augenarzt (max. 2 Jahre alt).

Zwingend

Erste-Hilfe-Kurs Nachweis (§ 19 FeV)

Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten).

Zwingend

Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)

Aktuelles Lichtbild nach ICAO-Standard.

Zwingend

Positives MPU-Gutachten (Original)

Amtliche Ausfertigung der Begutachtungsstelle.

⚠️ Anerkennung

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Zu späte Antragstellung

Wer den Antrag erst nach Ablauf der Sperrfrist einreicht, wartet oft 3 bis 6 weitere Monate ohne Führerschein auf Aktenversand und Begutachtung.

!

Fahren vor formeller Aushändigung

Selbst wenn das positive Gutachten vorliegt: Vor der tatsächlichen Aushändigung des Führerscheins oder einer vorläufigen Fahrberechtigung (Vクル) ist jede Fahrt eine Straftat nach § 21 StVG!

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Erst ab dem Moment, in dem Ihnen der neue Führerschein oder eine vorläufige Fahrberechtigung (vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung - VNF) von der Führerscheinstelle ausgehändigt wurde. Das bloße Vorliegen des positiven Gutachtens reicht rechtlich nicht aus!

Gemäß § 20 Abs. 2 FeV wird auf eine erneute Prüfung verzichtet, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. In der Praxis verlangen Behörden Prüfungen meist erst nach Entzugszeiten von mehr als 10 bis 15 Jahren.

Wenn das MPU-Gutachten nicht eindeutig positiv, sondern bedingt positiv ausfällt, kann der Gutachter die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nach § 70 FeV („Wiederherstellung der Fahreignung“) empfehlen. Nach Absolvierung dieses Kurses wird der Führerschein ohne weitere MPU erteilt.

Die Gebühren für den Antrag auf Neuerteilung liegen je nach Bundesland und Gemeinde zwischen 100 € und 250 € zuzüglich der Kosten für Führungszeugnis und Bundesdruckerei.

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