Der rechtssichere Ablauf der Wiedererteilung nach bestandener MPU: Fristen vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist, Zusammenstellung der Antragsunterlagen bei der Führerscheinstelle und Aushändigung des neuen EU-Führerscheins.
Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht (§ 69 StGB) oder durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 4 StVG oder § 11 FeV) entzogen, erlischt sie vollständig. Sie lebt nicht automatisch wieder auf. Wer wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen möchte, muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen förmlichen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 20 FeV stellen. Hier erfahren Sie alles über den korrekten Zeitplan, die erforderlichen Unterlagen und die Verfahrensschritte.
Wurde gerichtlich eine Sperrfrist nach § 69a StGB für die Neuerteilung festgesetzt, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis vor Ablauf dieser Sperre nicht erteilen. Der Antrag auf Neuerteilung sollte jedoch bereits 3 bis 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden:
Für den Antrag auf Neuerteilung müssen bei der Führerscheinstelle folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
Haben Sie die MPU erfolgreich bestanden, erhalten Sie das Gutachten in zweifacher Ausfertigung direkt von der Begutachtungsstelle. Prüfen Sie das Gutachten gründlich:
Nach formeller Anerkennung des Gutachtens gibt die Führerscheinstelle den Produktionsauftrag an die Bundesdruckerei in Berlin weiter. Die Herstellung des neuen Führerscheins im Scheckkartenformat dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen (Expressherstellung gegen Gebühr innerhalb von 48–72 Stunden möglich). Sobald der Führerschein vorliegt, wird er Ihnen ausgehändigt oder per Postzustellungsurkunde zugestellt – Ihre volle Fahrerlaubnis ist wiederhergestellt!
Persönliche oder digitale Einreichung des Neuerteilungsantrags bei der Fahrerlaubnisbehörde inklusive aller Nachweise und Beantragung des Führungszeugnisses Belegart O.
Prüfung der Akte durch den Sachbearbeiter, Formulierung der Begutachtungsfragen und Übersendung der Akte an die vom Antragsteller gewählte Begutachtungsstelle.
Absolvierung der MPU und Vorlage des originalen, positiv bewerteten Gutachtens bei der Führerscheinstelle.
Freigabe der Akte, Prägung des EU-Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei und Aushändigung der neuen Fahrerlaubnis.
Direktversand vom Bürgeramt an die Führerscheinstelle.
Bescheinigung von Optiker oder Augenarzt (max. 2 Jahre alt).
Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten).
Aktuelles Lichtbild nach ICAO-Standard.
Amtliche Ausfertigung der Begutachtungsstelle.
Wer den Antrag erst nach Ablauf der Sperrfrist einreicht, wartet oft 3 bis 6 weitere Monate ohne Führerschein auf Aktenversand und Begutachtung.
Selbst wenn das positive Gutachten vorliegt: Vor der tatsächlichen Aushändigung des Führerscheins oder einer vorläufigen Fahrberechtigung (Vクル) ist jede Fahrt eine Straftat nach § 21 StVG!
Erst ab dem Moment, in dem Ihnen der neue Führerschein oder eine vorläufige Fahrberechtigung (vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung - VNF) von der Führerscheinstelle ausgehändigt wurde. Das bloße Vorliegen des positiven Gutachtens reicht rechtlich nicht aus!
Gemäß § 20 Abs. 2 FeV wird auf eine erneute Prüfung verzichtet, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. In der Praxis verlangen Behörden Prüfungen meist erst nach Entzugszeiten von mehr als 10 bis 15 Jahren.
Wenn das MPU-Gutachten nicht eindeutig positiv, sondern bedingt positiv ausfällt, kann der Gutachter die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nach § 70 FeV („Wiederherstellung der Fahreignung“) empfehlen. Nach Absolvierung dieses Kurses wird der Führerschein ohne weitere MPU erteilt.
Die Gebühren für den Antrag auf Neuerteilung liegen je nach Bundesland und Gemeinde zwischen 100 € und 250 € zuzüglich der Kosten für Führungszeugnis und Bundesdruckerei.
Rechtsverbindliche Aufklärung über angebliche Abkürzungen zur MPU: Die 15-jährige Verjährungsfrist (§ 29 StVG), EuGH-Rechtsprechung zum 185-Tage-Wohnsitzprinzip bei EU-Führerscheinen und strafrechtliche Risiken gefälschter Dokumente.
Offizieller Leitfaden zur Fahreignungsbegutachtung bei amtlich anerkannten Trägern (TÜV, DEKRA, pima-mpu, AVUS). Detaillierte Einblicke in medizinische Befunde, verkehrspsychologische Begutachtungsstandards, Leistungstests und die behördliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Schwellenwerte für die behördliche Anordnung einer MPU. Detaillierte Analyse zu Alkoholgrenzwerten, neuem Cannabisrecht 2024–2026, 8 Punkten in Flensburg und Straftaten im Straßenverkehr.
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