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§ 11, § 13, § 13a, § 14 FeV • Promillegrenzen • FAER-Punkte

MPU Voraussetzungen: Wann die Führerscheinstelle eine Begutachtung anordnet

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Schwellenwerte für die behördliche Anordnung einer MPU. Detaillierte Analyse zu Alkoholgrenzwerten, neuem Cannabisrecht 2024–2026, 8 Punkten in Flensburg und Straftaten im Straßenverkehr.

§ 11 Abs. 3, § 13, § 13a, § 14 FeV, § 4 StVG & Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Fahrerlaubnisbehörde (Kreisverwaltungsreferat / Landratsamt / Bürgeramt)
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MPU-Anordnungsgründe
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Behördliche Frist zur Beibringung des Gutachtens: in der Regel 2 bis 3 Monate
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3, § 13, § 13a, § 14 FeV, § 4 StVG & Konsumcannabisgesetz (KCanG)
description: Kraftfahrer und Antragsteller, die mit Alkohol, Betäubungsmitteln, Punkten oder verkehrsrechtlichen Straftaten auffällig wurden
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Verified Administrative Procedure Last Updated: September 2026 Reviewed by: Verwaltungsjurist & Fachberater für Kraftfahreignung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Behördliche Frist zur Beibringung des Gutachtens: in der Regel 2 bis 3 Monate
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 3, § 13, § 13a, § 14 FeV, § 4 StVG & Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Zuständige Verkehrsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde (Kreisverwaltungsreferat / Landratsamt / Bürgeramt)
Fahrberechtigung & Frist
Germany
Verified Administrative Procedure Last Updated: September 2026 Reviewed by: Verwaltungsjurist & Fachberater für Kraftfahreignung
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Fahrerlaubnisbehörde / KBA). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

MPU Voraussetzungen: Wann die Führerscheinstelle eine Begutachtung anordnet

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Fahrerlaubnisbehörde immer dann angeordnet, wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwingenden gesetzlichen Anordnungen (gebundene Entscheidungen) und behördlichem Ermessen. Kenntnis der genauen Schwellenwerte und gesetzlichen Rechtsgrundlagen ist entscheidend, um frühzeitig und strategisch richtig zu reagieren.

1. Alkohol im Straßenverkehr (§ 13 FeV)

Alkoholauffälligkeiten sind der häufigste Grund für eine MPU-Anordnung. Hier gelten präzise gesetzliche Grenzwerte:

  • Ab 1,6 Promille (Zwingende Anordnung): Gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b FeV ordnet die Behörde ausnahmslos zwingend eine MPU an, wenn ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde – unabhängig davon, ob es sich um eine Ersttat handelte oder Ausfallerscheinungen vorlagen.
  • Wiederholungstäter (auch unter 1,6 Promille): Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wurde (z. B. zweimal ab 0,5 Promille nach § 24a StVG), muss gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV zwingend zur MPU.
  • Ab 1,1 Promille bei Ausfallerscheinungen: In mehreren Bundesländern (insbesondere nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Bayern und Baden-Württemberg) kann eine MPU bereits ab 1,1 Promille bei absoluter Fahruntüchtigkeit angeordnet werden, wenn zusätzliche Anhaltspunkte für ein chronisches Alkoholgewöhnungsproblem vorliegen.
  • Alkohol auf dem Fahrrad: Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, verliert bei Verweigerung oder Nichtbestehen der angeordneten MPU auch die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klassen B, A oder C.

2. Drogen & Cannabis: Neue Rechtslage 2024–2026 (§ 13a & § 14 FeV)

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und der Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch den neuen § 13a FeV hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für cannabisbedingte MPU-Anordnungen grundlegend reformiert:

Cannabis-Grenzwerte nach neuem Recht 2024–2026

  • Gesetzlicher Schwellenwert im Straßenverkehr: Der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) wurde in § 24a StVG auf 3,5 ng/ml Blutserum festgelegt (vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol).
  • Entfall der reinen Konsummuster-MPU: Unter altem Recht führte der bloße Nachweis eines „gelegentlichen Konsums“ in Verbindung mit mangelndem Trennungsvermögen automatisch zur MPU. Dies ist nach § 13a FeV entfallen!
  • Wann die MPU bei Cannabis weiterhin angeordnet wird:
    • Bei festgestelltem Cannabismissbrauch (Fortbestehen des Konsums trotz wiederholter Auffälligkeiten im Straßenverkehr).
    • Bei Anzeichen für eine Cannabisabhängigkeit.
    • Bei Mischkonsum von Cannabis zusammen mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
  • Harte Drogen (§ 14 FeV): Bei Betäubungsmitteln wie Kokain, Amphetaminen, Ecstasy, Heroin oder Methamphetamin gilt nach wie vor die strikte Nulltoleranz: Bereits der einmalige Konsumnachweis schließt die Fahreignung nach Anlage 4 FeV unmittelbar aus.

3. Punkte in Flensburg (§ 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem)

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bewertet Verstöße nach einem transparenten Stufensystem:

  • 1 bis 3 Punkte (Vormerkung): Keine behördlichen Maßnahmen.
  • 4 bis 5 Punkte (Ermahnung): Kostenpflichtige schriftliche Ermahnung durch die Führerscheinstelle; Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus durch ein Fahreignungsseminar (FES).
  • 6 bis 7 Punkte (Verwarnung): Schriftliche Verwarnung; kein Punkteabbau mehr möglich.
  • 8 Punkte (Zwingender Entzug & MPU): Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG kraft Gesetzes entzogen. Für die spätere Neuerteilung ist zwingend eine MPU wegen verkehrsrechtlicher Auffälligkeiten (Punkte-MPU) vorgeschrieben.

4. Straftaten mit Aggressionspotenzial & Verkehrsbezug (§ 11 Abs. 3 FeV)

Eine MPU kann auch ohne Alkohol- oder Drogenbezug angeordnet werden, wenn sich aus Straftaten erhebliche Zweifel an der charakterlichen Fahreignung ergeben:

  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z. B. Nötigung, verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB).
  • Straftaten, die auf ein hohes Aggressionspotenzial oder mangelnde Impulskontrolle schließen lassen (z. B. schwere Körperverletzung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte), selbst wenn sie nicht beim Fahren begangen wurden.

Liegen bei Ihnen Eignungszweifel vor? Im nächsten Schritt empfiehlt sich die strukturierte MPU Vorbereitung mit behördlicher Akteneinsicht.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Eingang der behördlichen Anordnungsverfügung

Zustellung des behördlichen Schreibens mit Benennung der Rechtsgrundlage (§ 11, § 13, § 13a oder § 14 FeV), der genauen Fragestellung und der gesetzten Frist (meist 8–12 Wochen).

02

Rechtliche Vorprüfung der Anordnungsrechtmäßigkeit

Prüfung durch Verkehrsrechtsexperten, ob die Anordnung formell rechtmäßig ist (z. B. Beachtung der neuen Cannabis-Grenzwerte nach § 13a FeV oder unzulässige anlasslose Ausforschung).

03

Ermittlung der Abstinenznotwendigkeit

Feststellung anhand der Befunde, ob für die MPU eine 6-, 12- oder 15-monatige Abstinenz nach CTU-Kriterien zwingend erforderlich ist oder ob kontrolliertes Trinken infrage kommt.

04

Fristgerechte Einverständniserklärung

Benennung der akkreditierten Begutachtungsstelle gegenüber der Behörde zur termingerechten Versendung der Führerscheinakte.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Anordnungsschreiben der Führerscheinstelle

Enthält die exakte Fragestellung, Aktenzeichen und die behördliche Ausschlussfrist.

Zwingend

Strafbefehl / Bußgeldbescheid

Dokumentation des auslösenden Ereignisses (Promillewert, THC-Werte, Verstoßart).

Empfohlen

Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Genaue Aufstellung aller Voreintragungen und aktuellen Punkte in Flensburg.

Falls vorhanden

Toxikologische Gutachten / Blutuntersuchungsberichte

Befunde der Gerichtsmedizin über BAK-Werte oder THC/THC-COOH-Werte im Serum.

⚠️ Anerkennung

!

Fristversäumnis bei der Gutachtenbeibringung

Wird das Gutachten nicht innerhalb der behördlich gesetzten Frist vorgelegt, schließt die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung und entzieht die Fahrerlaubnis bzw. lehnt den Antrag ab.

!

Cannabis-Altfälle nicht neu prüfen lassen

Wer vor der Gesetzesreform 2024 wegen Cannabis den Führerschein verlor, sollte prüfen lassen, ob die MPU nach neuem Recht (§ 13a FeV) überhaupt noch gefordert werden darf. Oft ist eine Wiedererteilung nun ohne MPU möglich!

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Gesetzlich zwingend ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV) sowie bei wiederholten Trunkenheitsfahrten (auch unter 1,6‰). In einigen Bundesländern ordnen Behörden die MPU bereits ab 1,1 Promille bei Ausfallerscheinungen an.

Nur noch bei Missbrauch (fehlendes Trennungsvermögen trotz hoher THC-Konzentration über 3,5 ng/ml), Cannabisabhängigkeit oder Mischkonsum mit Alkohol/Drogen. Der bloße gelegentliche Konsum ohne Verkehrsbezug führt nicht mehr zur MPU.

Nein. Die Anordnung einer MPU ist kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern eine vorbereitende Verfahrenshandlung. Erst wenn die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht oder den Antrag ablehnt, ist Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. Vor einer Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist (mindestens 6 Monate) muss eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung positiv bestanden werden.

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