Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Schwellenwerte für die behördliche Anordnung einer MPU. Detaillierte Analyse zu Alkoholgrenzwerten, neuem Cannabisrecht 2024–2026, 8 Punkten in Flensburg und Straftaten im Straßenverkehr.
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Fahrerlaubnisbehörde immer dann angeordnet, wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwingenden gesetzlichen Anordnungen (gebundene Entscheidungen) und behördlichem Ermessen. Kenntnis der genauen Schwellenwerte und gesetzlichen Rechtsgrundlagen ist entscheidend, um frühzeitig und strategisch richtig zu reagieren.
Alkoholauffälligkeiten sind der häufigste Grund für eine MPU-Anordnung. Hier gelten präzise gesetzliche Grenzwerte:
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und der Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch den neuen § 13a FeV hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für cannabisbedingte MPU-Anordnungen grundlegend reformiert:
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bewertet Verstöße nach einem transparenten Stufensystem:
Eine MPU kann auch ohne Alkohol- oder Drogenbezug angeordnet werden, wenn sich aus Straftaten erhebliche Zweifel an der charakterlichen Fahreignung ergeben:
Liegen bei Ihnen Eignungszweifel vor? Im nächsten Schritt empfiehlt sich die strukturierte MPU Vorbereitung mit behördlicher Akteneinsicht.
Zustellung des behördlichen Schreibens mit Benennung der Rechtsgrundlage (§ 11, § 13, § 13a oder § 14 FeV), der genauen Fragestellung und der gesetzten Frist (meist 8–12 Wochen).
Prüfung durch Verkehrsrechtsexperten, ob die Anordnung formell rechtmäßig ist (z. B. Beachtung der neuen Cannabis-Grenzwerte nach § 13a FeV oder unzulässige anlasslose Ausforschung).
Feststellung anhand der Befunde, ob für die MPU eine 6-, 12- oder 15-monatige Abstinenz nach CTU-Kriterien zwingend erforderlich ist oder ob kontrolliertes Trinken infrage kommt.
Benennung der akkreditierten Begutachtungsstelle gegenüber der Behörde zur termingerechten Versendung der Führerscheinakte.
Enthält die exakte Fragestellung, Aktenzeichen und die behördliche Ausschlussfrist.
Dokumentation des auslösenden Ereignisses (Promillewert, THC-Werte, Verstoßart).
Genaue Aufstellung aller Voreintragungen und aktuellen Punkte in Flensburg.
Befunde der Gerichtsmedizin über BAK-Werte oder THC/THC-COOH-Werte im Serum.
Wird das Gutachten nicht innerhalb der behördlich gesetzten Frist vorgelegt, schließt die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung und entzieht die Fahrerlaubnis bzw. lehnt den Antrag ab.
Wer vor der Gesetzesreform 2024 wegen Cannabis den Führerschein verlor, sollte prüfen lassen, ob die MPU nach neuem Recht (§ 13a FeV) überhaupt noch gefordert werden darf. Oft ist eine Wiedererteilung nun ohne MPU möglich!
Gesetzlich zwingend ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV) sowie bei wiederholten Trunkenheitsfahrten (auch unter 1,6‰). In einigen Bundesländern ordnen Behörden die MPU bereits ab 1,1 Promille bei Ausfallerscheinungen an.
Nur noch bei Missbrauch (fehlendes Trennungsvermögen trotz hoher THC-Konzentration über 3,5 ng/ml), Cannabisabhängigkeit oder Mischkonsum mit Alkohol/Drogen. Der bloße gelegentliche Konsum ohne Verkehrsbezug führt nicht mehr zur MPU.
Nein. Die Anordnung einer MPU ist kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern eine vorbereitende Verfahrenshandlung. Erst wenn die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht oder den Antrag ablehnt, ist Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. Vor einer Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist (mindestens 6 Monate) muss eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung positiv bestanden werden.
Rechtsverbindliche Aufklärung über angebliche Abkürzungen zur MPU: Die 15-jährige Verjährungsfrist (§ 29 StVG), EuGH-Rechtsprechung zum 185-Tage-Wohnsitzprinzip bei EU-Führerscheinen und strafrechtliche Risiken gefälschter Dokumente.
Offizieller Leitfaden zur Fahreignungsbegutachtung bei amtlich anerkannten Trägern (TÜV, DEKRA, pima-mpu, AVUS). Detaillierte Einblicke in medizinische Befunde, verkehrspsychologische Begutachtungsstandards, Leistungstests und die behördliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Der rechtssichere Ablauf der Wiedererteilung nach bestandener MPU: Fristen vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist, Zusammenstellung der Antragsunterlagen bei der Führerscheinstelle und Aushändigung des neuen EU-Führerscheins.
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