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EU-Richtlinie 2006/126/EG • Stufenplan Umtauschfrist

Anerkennung europäischer Führerscheine & Gesetzlicher Pflichtumtausch

Rechtssichere Prüfung der uneingeschränkten Gültigkeit Ihres EU-/EWR-Führerscheins in Deutschland sowie Koordination des gestaffelten Pflichtumtausches in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein.

§ 28 FeV, 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) & Anlage 8e FeV (Stufenplan)
Fahrerlaubnisbehörde & Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
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EU-Dokumente
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Fristen-Check: Sofort | Behördlicher Umtausch: 2 bis 5 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 28 FeV, 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) & Anlage 8e FeV (Stufenplan)
description: Bürger mit alten Papierführerscheinen (grau/rosa) und Inhaber von EU-/EWR-Führerscheinen mit Wohnsitz in Deutschland
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Fristen-Check: Sofort | Behördlicher Umtausch: 2 bis 5 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 28 FeV, 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) & Anlage 8e FeV (Stufenplan)
Zuständige Verkehrsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde & Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Fahrberechtigung & Frist
Germany
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Fahrerlaubnisbehörde / KBA). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

EU-Führerschein Anerkennung & Pflichtumtausch

Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) und § 28 FeV sind Führerscheine, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurden, in Deutschland grundsätzlich uneingeschränkt gültig. Ein Inhaber eines solchen Führerscheins muss diesen bei einem Umzug nach Deutschland im Regelfall nicht umschreiben lassen, solange das Dokument gültig ist.

Es gibt jedoch zwei elementare Ausnahmen und Verpflichtungen, die Sie zwingend kennen müssen:

  1. Der gesetzliche Pflichtumtausch (Stufenplan nach Anlage 8e FeV): Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in den einheitlichen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein mit 15-jähriger Gültigkeit umgetauscht werden. Dies erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen (bei Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahren (bei älteren Kartenführerscheinen). Wer die Umtauschfrist versäumt, riskiert Verwarngelder und Probleme bei Mietwagenfirmen oder im Ausland.
  2. Wohnsitzprinzip und Entzugsvermerke: Wurde der EU-Führerschein erworben, während der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, oder bestand zum Erwerbszeitpunkt eine deutsche Sperrfrist, ist die Anerkennung nach ständiger EuGH-Rechtsprechung und § 28 Abs. 4 FeV ausgeschlossen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Fristenprüfung nach Stufenplan

Prüfung Ihres Geburtsjahrgangs oder Ausstellungsdatums zur exakten Bestimmung Ihres verbindlichen gesetzlichen Umtausch-Stichtags.

02

Prüfung des Ausstellungsregisters (Karteikartenabschrift)

Falls Ihr alter Papierführerschein nicht von Ihrer aktuellen Wohnortbehörde ausgestellt wurde: Anforderung der Karteikartenabschrift bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde.

03

Beantragung des EU-Scheckkartenführerscheins

Einreichung der Unterlagen beim Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde zur Übermittlung an die Bundesdruckerei.

04

Direktversand oder Abholung

Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins bequem per Post (Direktversand) oder Aushändigung bei Entwertung des Alt-Dokuments.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Bisheriger Original-Führerschein

Grauer/rosa Papierführerschein oder älterer EU-Kartenführerschein.

Zwingend

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Zur Feststellung der Identität und des Wohnsitzes.

Zwingend

Aktuelles biometrisches Passfoto

Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, Format 35 x 45 mm.

Bedarfsweise

Karteikartenabschrift

Nur erforderlich, wenn der Alt-Führerschein von einer anderen als der jetzigen Behörde ausgestellt wurde.

⚠️ Anerkennung

!

Ablauf der Umtauschfristen

Nach Ablauf Ihres Jahrgangsstichtags verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Fahren mit ungültigem Dokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

!

Befristung bei Lkw- und Busklassen

Klassen C und D gelten auch bei EU-Führerscheinen immer nur für maximal 5 Jahre und erfordern periodische ärztliche und augenärztliche Nachweise.

!

Auslandsreisen mit Alt-Papier

In einigen europäischen Ländern führen alte graue oder rosa deutsche Papierführerscheine zunehmend zu Beanstandungen bei Polizeikontrollen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Nein. Für Pkw- und Motorradklassen (Klassen B, A) ist der Pflichtumtausch eine reine Verwaltungsmaßnahme ohne Fahrprüfung, Sehtest oder Gesundheitscheck. Ihre erworbenen Fahrberechtigungen bleiben vollumfänglich erhalten.

Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen werden nach den offiziellen Besitzstandstabellen (Anlage 3 FeV) in die entsprechenden neuen EU-Klassen übertragen (z.B. alter Klasse 3 Führerschein wird zu B, BE, C1, C1E, AM, L und T).

Die bundesweit einheitliche Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde für den Umtausch beträgt rund 25,30 € (zzgl. ca. 5,00 € bei gewünschtem Direktversand nach Hause).

Weitere Dienstleistungen

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