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Gegenseitigkeitsabkommen • Prüfungsfreie Umschreibung

Anlage 11 FeV Prüfung: Führerschein ohne Prüfung in Deutschland umschreiben

Detaillierte Analyse Ihres Herkunftslandes nach der offiziellen Staatenliste der Anlage 11 FeV. Finden Sie heraus, ob Ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei oder mit Teilerleichterungen anerkannt wird.

Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu § 31 FeV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) & Fahrerlaubnisbehörden
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Rechtliche Prüfung & Befreiung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Rechtliche Vorab-Prüfung: 24 Stunden | Behördendurchlauf: 3 bis 6 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu § 31 FeV
description: Inhaber von Lizenzen aus den USA, UK, Schweiz, Kanada, Japan, Australien, Südkorea u.a.
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Rechtliche Vorab-Prüfung: 24 Stunden | Behördendurchlauf: 3 bis 6 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu § 31 FeV
Zuständige Verkehrsbehörde
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) & Fahrerlaubnisbehörden
Fahrberechtigung & Frist
Germany
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Fahrerlaubnisbehörde / KBA). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Anlage 11 FeV Check & Prüfungsbefreiung

Die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist das zentrale Instrument des deutschen Verkehrsrechts für die Anerkennung ausländischer Führerscheine. Sie listet alle Staaten und Hoheitsgebiete auf, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnisse geschlossen hat.

Wenn Ihr Ausstellungsland in Anlage 11 aufgeführt ist, profitieren Sie von erheblichen bürokratischen und finanziellen Erleichterungen: In den meisten Fällen entfallen sowohl die theoretische Prüfung als auch die praktische Fahrprüfung vollständig. Sie erhalten den deutschen EU-Kartenführerschein allein auf Basis Ihrer vorhandenen Dokumente und Sehtests.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Bundesstaaten-Lösungen wie in den Vereinigten Staaten (USA) oder den Provinzen in Kanada: Hier ist die Prüfungsbefreiung bundesstaatsabhängig geregelt. Während Führerscheine aus Staaten wie Kalifornien oder New York lediglich teilweise befreit sind (z.B. Praxisprüfung entfällt, Theorie erforderlich), sind Führerscheine aus Bundesstaaten wie Texas, Illinois oder Washington State vollständig prüfungsfrei umschreibbar.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Abgleich mit der aktuellen Anlage 11 FeV

Prüfung Ihres exakten Ausstellungsstaates, Bundesstaates oder Territoriums auf die aktuellen ministeriellen Gegenseitigkeitsvereinbarungen.

02

Identifikation von Fußnoten & Auflagen

Überprüfung länderspezifischer Fußnoten (z.B. Sehtestpflicht, Mindestbesitzdauer von 2 Jahren, Beschränkungen auf Automatikgetriebe).

03

Erstellung des Behörden-Dossiers

Vorbereitung des Umschreibungsantrags unter Verweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage der Anlage 11 FeV zur Vermeidung von Behördenirrtümern.

04

Beantragung & Erteilung ohne Prüfungsstress

Einreichung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Nach Fertigung durch die Bundesdruckerei erhalten Sie Ihren deutschen EU-Führerschein direkt ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Original-Führerschein des Anlage-11-Staates

Gültiges Dokument; bei US-Lizenzen muss der US-Bundesstaat eindeutig vermerkt sein.

Je nach Land

Bescheinigung über die Gültigkeitsdauer / Driving Record

Für bestimmte US-Bundesstaaten oder australische Bundesstaaten verlangen Behörden einen Driving Record (Auszug aus dem Verkehrsregister).

Erforderlich

Beeidigte Übersetzung / Klassifizierung

Ausnahme: Englischsprachige Lizenzen werden von einigen Ämtern akzeptiert, eine Übersetzung nach ISO R9 wird jedoch dringend empfohlen.

Zwingend

Gültiger Pass & Meldebestätigung

Nachweis über die Begründung des Hauptwohnsitzes in Deutschland.

Zwingend

Amtlicher Sehtest nach § 12 FeV

Bescheinigung eines Augenoptikers oder Facharztes.

⚠️ Anerkennung

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US-Bundesstaaten-Unterschiede

Inhaber von Lizenzen aus US-Staaten ohne Vollabkommen müssen die theoretische Prüfung ablegen. Ein vorheriger Check schützt vor teuren Überraschungen.

!

Erwerb während deutschem Wohnsitz

Auch bei Anlage-11-Staaten gilt: Führerscheine, die während eines gemeldeten Wohnsitzes in Deutschland im Ausland erworben wurden, sind nicht umschreibbar.

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Lkw- und Bus-Ausnahmen

Die Prüfungsbefreiungen der Anlage 11 beziehen sich fast ausnahmslos auf die Pkw-Klasse B und Motorradklassen. Für Lkw (Klasse C) gelten Sonderprüfungen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Vollständig prüfungsfrei sind u.a. die Schweiz, das Vereinigte Königreich (UK), Japan, Südkorea, Singapur, Neuseeland, Monaco, Guernsey, Jersey, die Isle of Man sowie zahlreiche Provinzen Kanadas und Bundesstaaten der USA.

In diesem Fall (gekennzeichnet durch Fußnoten in der Liste) müssen Sie vor Erteilung des deutschen Führerscheins eine praktische Fahrprüfung bei TÜV oder DEKRA ablegen. Pflichtstunden in einer Fahrschule müssen Sie jedoch nicht absolvieren.

Ja. Sie dürfen nach 6 Monaten zwar nicht mehr mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren, der Umschreibungsanspruch nach § 31 FeV i.V.m. Anlage 11 bleibt jedoch auch nach Jahren bestehen, solange der Führerschein bei Wohnsitzbegründung gültig war.

Weitere Dienstleistungen

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