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§ 29 FeV • 185-Tage-Regel • Fahrberechtigung nach Wohnsitznahme

Führerschein für Ausländer & Expats in Deutschland: Gültigkeit & Fristen

Wie lange dürfen Ausländer, Fachkräfte und Expats mit ihrer nationalen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren? Gesetzliche 6-Monats-Frist, Ausnahmegenehmigungen und Wohnsitzprinzip nach § 29 FeV.

§ 29, § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) & § 21 StVG
Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt / Kreisverwaltungsreferat / Bürgeramt)
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Ausländer & Expats
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Rechtsprüfung: 24–48 Stunden | Fristverlängerung: 1–2 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 29, § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) & § 21 StVG
description: Expats, internationale Fachkräfte, Studierende und Zuwanderer mit Wohnsitz in Deutschland
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Rechtsprüfung: 24–48 Stunden | Fristverlängerung: 1–2 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 29, § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) & § 21 StVG
Zuständige Verkehrsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt / Kreisverwaltungsreferat / Bürgeramt)
Fahrberechtigung & Frist
Germany
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Fahrerlaubnisbehörde / KBA). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Führerschein für Ausländer & Expats in Deutschland: Die 6-Monats-Regel

Ausländische Staatsangehörige, die ihren ordentlichen Wohnsitz (§ 7 FeV, 185-Tage-Regel) in der Bundesrepublik Deutschland begründen, dürfen mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Staat genau sechs Monate lang im Inland fahren. Die Frist beginnt zwingend am Tag der behördlichen Anmeldung (Meldebescheinigung).

Nach Ablauf dieser sechs Monate erlischt das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs automatisch. Fahren nach dem Stichtag stellt nach § 21 StVG eine Verkehrsstraftat dar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Eine befristete Verlängerung auf bis zu 12 Monate kann beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht länger als ein Jahr andauern wird.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Fristenberechnung

Ermittlung des genauen Stichtags ab dem Datum der amtlichen Meldebescheinigung.

02

Klassifizierung & Übersetzung

Prüfung, ob eine beeidigte Übersetzung nach ISO R9 oder ein Internationaler Führerschein erforderlich ist.

03

Antrag auf Fristverlängerung oder Umschreibung

Rechtzeitige Einreichung vor Ablauf des 6. Monats bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Ausländischer Original-Führerschein

Muss noch gültig sein; vorläufige Scheine reichen nicht aus.

Zwingend

Amtliche Meldebestätigung

Belegt das Datum des Zuzugs nach Deutschland.

Zwingend

Aufenthaltstitel / Visum

Gültiger Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU, Arbeitsvisum).

⚠️ Anerkennung

!

Straftatbestand nach Tag 180

Fahren ab dem 181. Tag nach der Wohnsitzanmeldung ohne Umschreibung ist Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Es besteht kein Versicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Nein, es sei denn, sie begründen keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland. Sobald der Wohnsitz begründet ist, gilt die 6-Monats-Frist uneingeschränkt.

Ja, um maximal weitere 6 Monate (insgesamt 12 Monate), wenn Sie belegen, dass Sie Deutschland vor Ablauf von 12 Monaten wieder verlassen werden.

Weitere Dienstleistungen

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Ausländer & Expats Fahrerlaubnisbehörde / KBA

Führerschein für Ausländer & Expats in Deutschland: Die 6-Monats-Regel

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